Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Welche Fähigkeiten und Qualifikationen suchen Arbeitgeber in Bewerbern für Stellenangebote?
Arbeitgeber suchen Bewerber mit relevanten Fachkenntnissen und Erfahrungen für die Stelle. Zudem sind Soft Skills wie Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Problemlösungskompetenz wichtig. Flexibilität, Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit werden ebenfalls geschätzt.
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Was suchen Arbeitgeber?
Arbeitgeber suchen in erster Linie nach qualifizierten und motivierten Mitarbeitern, die die Anforderungen der jeweiligen Stelle erfüllen können. Sie suchen nach Kandidaten, die über relevante Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um die gestellten Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Zudem ist es für Arbeitgeber wichtig, dass die Bewerber gut ins Team passen und eine positive Einstellung mitbringen. Sie suchen nach Mitarbeitern, die langfristig im Unternehmen bleiben und sich aktiv in die Unternehmenskultur einbringen. Letztendlich suchen Arbeitgeber nach Kandidaten, die einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen und dazu beitragen, die Unternehmensziele zu erreichen.
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Kann Arbeitgeber 450 € Job verbieten?
Kann Arbeitgeber 450 € Job verbieten? In Deutschland kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verbieten, einen 450 € Job auszuüben. Solange der Nebenjob die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt und keine Interessenkonflikte entstehen, ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, zusätzlich zu arbeiten. Es ist jedoch ratsam, vor Aufnahme eines Nebenjobs das Arbeitsverhältnis im Hauptjob zu prüfen, um mögliche Klauseln oder Vereinbarungen zu beachten. Letztendlich sollte im Zweifelsfall ein Rechtsanwalt oder die zuständige Gewerkschaft konsultiert werden, um rechtliche Sicherheit zu erhalten.
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Sieht der neue Arbeitgeber die vorige Arbeitslosigkeit?
In der Regel kann ein neuer Arbeitgeber die vorige Arbeitslosigkeit eines Bewerbers nicht direkt sehen. Die meisten Arbeitgeber fragen jedoch nach Lücken im Lebenslauf und können somit auf die Arbeitslosigkeit schließen. Es ist wichtig, ehrlich und transparent über die Gründe für die Arbeitslosigkeit zu sein und mögliche positive Erfahrungen oder Weiterbildungen während dieser Zeit zu betonen.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Duden Bewerbungsvorlagen 2025: Neue Professionelle Standards Veröffentlicht Professionelle Bewerbungsvorlagen können den entscheidenden Unterschied bei der Jobsuche machen. Mit der neuen Duden Vorlagensammlung für Bewerbungen 2025 erhalten Jobsuchende Zugang zu umfangreichen Ressourcen für einen erfolgreichen Bewerbungsprozess. Die Sammlung umfasst beeindruckende 126 Templates aus den renommierten Duden-Praxis-Ratgebern "Professionelles Bewerben", "Das richtige Arbeitszeugnis", "Bewerbungen für Akademiker", "Das erfolgreiche Vorstellungsgespräch" und "Bewerben für die Ausbildung". Besonders praktisch: Alle Vorlagen sind sowohl als PDF als auch als bearbeitbare Textdokumente verfügbar. Die Duden Bewerbungsvorlagen 2025 bieten eine umfassende Lösung für jeden Schritt des Bewerbungsprozesses. Während andere Sammlungen oft begrenzt sind, enthält diese Kollektion Vorlagen für Deckbl...
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Was muss Arbeitgeber bei 450 € Job zahlen?
Was muss Arbeitgeber bei 450 € Job zahlen? Arbeitgeber müssen bei einem 450-€-Job pauschale Abgaben in Form von Sozialversicherungsbeiträgen zahlen. Dazu gehören unter anderem Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Jobs und der Höhe des Verdienstes. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sich über die genauen Verpflichtungen informieren, um keine rechtlichen Probleme zu riskieren.
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Was kostet den Arbeitgeber ein 450 € Job?
Was kostet den Arbeitgeber ein 450 € Job? Ein Arbeitgeber, der einen Minijobber mit einem monatlichen Verdienst von 450 € beschäftigt, muss pauschale Abgaben in Höhe von 15 % für die Rentenversicherung, 13 % für die Krankenversicherung, 2 % für die Steuern und 0,3 % für die Umlage U1 (Arbeitslosenversicherung) zahlen. Diese Abgaben belaufen sich insgesamt auf ca. 103,50 € pro Monat. Somit kostet ein 450 € Job den Arbeitgeber insgesamt etwa 553,50 € pro Monat.
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Wird ein 450 Euro Job dem Arbeitgeber gemeldet?
Ein 450-Euro-Job, auch Minijob genannt, muss dem Arbeitgeber gemeldet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Minijob bei der Minijob-Zentrale anzumelden und die entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Dies dient dazu, dass der Minijobber sozialversichert ist und Anspruch auf Leistungen wie Krankenversicherung und Rentenversicherung hat. Die Meldung des Minijobs ist also wichtig, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und den Minijobber abzusichern. Wenn der Arbeitgeber den Minijob nicht meldet, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.
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Was kostet den Arbeitgeber bei 451 Euro Job?
Was kostet den Arbeitgeber bei einem 451 Euro Job? Bei einem 451 Euro Job muss der Arbeitgeber in der Regel nur die Pauschalabgaben für die Sozialversicherung zahlen, da der Verdienst unter der geringfügig entlohnten Beschäftigungsgrenze liegt. Dazu gehören die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Die genauen Kosten können je nach Bundesland und individueller Situation des Arbeitgebers variieren. Insgesamt sind die Kosten für den Arbeitgeber bei einem 451 Euro Job jedoch vergleichsweise gering im Vergleich zu regulären Beschäftigungsverhältnissen.
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